Umsetzung der Beherbergungsabgabe
Seit dem gestrigen Montag, 01.07.2026 trat die Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe in Kraft. Seit diesem Tag wird die Abgabe in Form einer örtlichen Aufwandsteuer von Gästen in der Landeshauptstadt Mainz erhoben, unabhängig vom Zweck der Übernachtung.
| über 20 Euro bis zu 50 Euro | 2,00 Euro | |
| über 50 Euro bis zu 100 Euro | 3,00 Euro | |
| über 100 Euro bis zu 200 Euro | 4,00 Euro | |
| über 200 Euro | 5,00 Euro |
Die Betreiber von Beherbergungsbetrieben sind seither verpflichtet, die Beherbergungsabgabe bei den Gästen einzuziehen und diese als durchlaufenden Posten an die Landeshauptstadt Mainz abzuführen. Denn gemäß der Satzung gilt als Abgabenschuldner der Gast und nicht der Beherbergungsbetrieb.
Somit ist die Abgabe auch nicht Teil des Übernachtungsentgelts des Betriebes, sondern eine separat auf der Rechnung ausweisbare Position, welche zudem nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Zum Start der Abgabe in der Landeshauptstadt erläutert die Stadtverwaltung auf der Homepage unter www.mainz.de (Stichwort Beherbergungsabgabe) häufig gestellte Fragen (FAQ) der Betriebe und Bürger nach der Veröffentlichung der Satzung. Ebenso finden Interessierte hier die zuständigen Sachbearbeiter:innen, die bei Einzelfragen gern zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
https://www.mainz.de/service-nutzen/dezernate-und-aemter/aemter/beherbergungsabgabe