Soziale Erhaltungssatzung – Milieuschutzsatzung
Kurzbeschreibung
Um die Bewohner:innen vor Verdrängungsprozessen zu schützen, prüft die Landeshauptstadt Mainz gegenwärtig, ob in zwei Gebieten der Mainzer Innenstadt eine soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) erlassen werden kann. Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung ist die sozial verträgliche und behutsame Umsetzung von Modernisierungen, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Folgen zu vermeiden. Die beiden Untersuchungsgebiete Neustadt/Altstadt-Nord sowie Altstadt-Süd waren zuvor in einer vorbereitenden Untersuchung („Grobscreening“) in ausgewählten Gebieten der Mainzer Neustadt, Altstadt und Oberstadt ermittelt worden.
Bürgerbeteiligung
Vom 20. Januar bis zum 16. Februar 2025 wurde eine Haushaltsbefragung in den Untersuchungsgebieten "Neustadt/Altstadt-Nord" und "Altstadt-Süd" durchgeführt, um Informationen zur Wohn- und Lebenssituation zu ermitteln. 10.000 zufällig ausgewählte Haushalte erhielten per Post einen Fragebogen. Die Teilnahme war freiwillig.
Am 11. Februar 2025 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur sozialen Erhaltungssatzung statt.
Betroffenes Stadtgebiet
Mainz-Neustadt, Mainz-Altstadt, Mainz-Oberstadt
Geplanter Zeitraum der Planung und Umsetzung
Die vertiefende Untersuchung ist abgeschlossen. Für beide Gebiete liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung vor. Die zuständigen Ortsbeiräte und der Bau- und Sanierungsausschuss wurden über die Ergebnisse informiert. Die Verwaltung bereitet für die sozialen Erhaltungsgebiete "Mainz-Neustadt/Mainz-Altstadt-Nord (N 88 S)" und "Mainz-Altstadt-Süd (A 276 S)" die Satzungsbeschlüsse vor und wird diese den Gremien zur Entscheidung vorlegen.
Zu erwartende Kosten
Aktuell werden die Kosten auf ca. 110.000 Euro geschätzt.
Aktueller Bearbeitungsstand (20. Februar 2026)
Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung liegen vor.
Weiterführende Informationen
Politischer Beschluss zum Vorhaben
- 0120/2026 Sachstandsbericht zu 0238/2021 (Öffnet in einem neuen Tab)
- 0121/2026 Sachstandsbericht zu 0238/2021 (Öffnet in einem neuen Tab)
- 0607/2024 Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- 0238/2021 Vielfältige Quartiere erhalten, Verdrängung stoppen: Milieuschutzsatzungen für die Mainzer Innenstadt (Öffnet in einem neuen Tab)
Zuständigkeit/Kontakt
Adresse
Herr Christoph Rosenkranz
Abteilungsleitung
Zitadelle, Bau A
Raum 10.012
Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-3044
- 06131 12-2671
- christoph.rosenkranzstadt.mainzde
