GaFöG in der Ferienzeit
Auch in den Ferien gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Was das genau bedeutet und wo Sie Ihr Kind anmelden, können Sie hier nachlesen.
GaFöG in der Ferienzeit bedeutet, dass die Kinder 8 Stunden pro Tag betreut und gefördert werden können und es ein Mittagessen für sie gibt. Zunächst nur für Erstklässler:innen, schrittweise werden weitere Klassenstufen erweitert. Dafür werden Teilnahmebeiträge erhoben. Die Höhe der Kosten steht aktuell noch nicht fest, wird aber nach Festlegung hier geteilt.
In den Oster-, Sommer- und Herbstferien wird es eine rechtsanpruchserfüllende Betreuung geben. Nur in den Weihnachtsferien und an unterrichtsfreien Tagen wird die Stadt Mainz Gebrauch von den Schließzeiten machen. Hier wird es kein Angebot geben.
Die Herbstferien 2026 werden die ersten Ferien für die Erstklässler:innen aus dem Schuljahr 2026/2027 sein, in denen Eltern ein rechtsanspruchserfüllendes Angebot buchen können.
Anmeldung für die Ferien
Die Anmeldung zu Ferienbetreuungen wird über die Seite Mainzer Ferien möglich sein und ist unabhängig von der Schule der Kinder. Für städtische Angebote wird es einen Anmeldezeitraum vom 27.07. bis zum 31.08.2026 geben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind rechtzeitig anzumelden, damit Ihr Kind noch einen Platz in dem Wunschangebot bekommt.
Der Elternbeitrag für rechtsanspruchserfüllende Angebote liegt bei 195€ pro Woche (ermäßigt 95€).
Da es in Mainz schon jetzt viele verschiedene Ferienbetreuungen gibt, sind auch Angebote von nicht-städtischen Trägern, wie Vereinen oder Gemeinden, auf unserer Anmeldeplattform zu sehen.
Hinweis
Wenn Sie Fragen haben sollten oder eine Ferienbetreuung anbieten und diese gerne auf unserer Anmeldeplattform darstellen lassen möchten, melden Sie sich gerne unter mainzer.ferienstadt.mainzde bei uns!
