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Ehrenbürger:innen der Landeshauptstadt Mainz

Die Landeshauptstadt Mainz verleiht seit 1831 das Ehrenbürgerrecht. Es ist die höchste Auszeichnung einer Gemeinde oder Stadt, die an Persönlichkeiten verliehen werden kann, die sich besonders um sie verdient gemacht haben. Gesetzlich ist das Ehrenbürgerrecht im Paragraph 23 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben.

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