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Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung

Eingliederungshilfe dient dazu, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben und die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Im Amt für soziale Leistungen in Mainz können Sie Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beantragen.

Diversität und Inklusion
Diversity and inclusion initiatives can help businesses attract top talent. A diverse and inclusive workplace is often more appealing to job seekers

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX) erhalten, wenn

  • Sie eine Behinderung haben oder
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
  • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. 
Sie werden in vier Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Detaillierte Informationen zu Beratungsmöglichkeiten, dem Verfahrensablauf sowie zu den Online-Anträgen finden Sie auf den untenstehenden Seiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Leistungen für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen beantragen können. Diese haben einen Anspruch nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen, die einen Anspruch nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie.

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Antrag auf Eingliederungshilfe für junge Menschen der richtige für Ihre Situation ist, helfen Ihnen unsere Verfahrenslotsen gerne weiter.

Kontakt

Adresse

Amt für Jugend und Familie

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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Bildnachweise

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