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Erklärung zur Barrierefreiheit

Illustration "Checkliste": Eine Hand hält einen grünen Kugelschreiber und hakt eine Liste ab.

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für www.mainz.de und für die sogenannten Microsites, die auf der gleichen Technik aufbauen.

Die Landeshauptstadt Mainz arbeitet seit 2014 kontinuierlich daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Öffnet in einem neuen Tab), ist die Landeshauptstadt Mainz verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage dafür ist § 10 Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz (Öffnet in einem neuen Tab) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) (Öffnet in einem neuen Tab) zur Umsetzung der genannten EU-Richtlinie.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. März 2026 erstellt und wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. 

Noch in Arbeit befindlich ist:

  • diese Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
  • diese Erklärung in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Stand: 10. März 2026. 

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.mainz.de und die dazugehörigen Microsites, nicht jedoch für hier extern verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste. Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Landeshauptstadt Mainz ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. Mainz.de ist weitgehend vereinbar mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) vereinbar. Die Anforderungen ergeben sich aus der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549

Der HTML-Code wird vom dem für mainz.de eingesetzten Content Management System  entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) angefertigt. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße und ein spezieller Kontrastmodus werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.

Grundlage der Erklärung

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die von der Landeshauptstadt Mainz ausgeschriebene und vom Anbieter des Contentmanagement Systems (CMS) beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.

Der Nachweis der Barrierefreiheit des HTML-Codes nach BITV 2.0 erfolgte am 2. März 2026  in Form einer Selbstbewertung über

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit für www.mainz.de und für die Microsites, die auf der gleichen Technik aufbauen. 

Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen

Die Landeshauptstadt Mainz möchte, dass mainz.de von allen genutzt werden kann.

Wir bemühen uns daher auch in unseren alltäglichen redaktionellen Abläufen um Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in redaktionellen Leitfäden und Schulungen für dezentrale Bearbeiter:innen von Fachseiten im Content Management System. Dies betrifft zum Beispiel:

  • allgemein verständliche Sprache,
  • übersichtliche Textstrukturen,
  • der sachgerechte Einsatz von Tabellen, 
  • die gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen mit entsprechenden HTML-Tags,
  • die technisch obligatorische Auszeichnung von Bildern und Grafiken mit Alternativtext, sprechende Dateinamen u.v.m.

Unsere Mitarbeiter:innen halten ihr Wissen über Barrierefreiheit auf dem neuesten Stand und passen es bei Bedarf an.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung (hoher Umfang historischer Dokumente sowie technischer Altbestände sowie dem damit verbundenen hohen personellen Aufwand),  nach Artikel 5 der Richtlinie (EU)  2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
  • Videos
  • Audio-Dateien
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut
     

Die Landeshauptstadt Mainz stellt sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung. Erweitert wird auch das Angebot für die Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Hier arbeiten wir mit der Inklusionsbeauftragen zusammen. 

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Mainz.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion der Landeshauptstadt Mainz: mainz.onlinestadt.mainzde

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten.

Wir versuchen Ihre Anfrage immer schnellstmöglich zu beantworten. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage keine Antwort erhalten oder empfinden Sie die Antwort als nicht zufriedenstellend , können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wenden. 

Kontakt

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