Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung
Eingliederungshilfe dient dazu, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben und die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Im Amt für soziale Leistungen in Mainz können Sie Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beantragen.
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX) erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Sie werden in vier Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Detaillierte Informationen zu Beratungsmöglichkeiten, dem Verfahrensablauf sowie zu den Online-Anträgen finden Sie auf den untenstehenden Seiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Leistungen für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen beantragen können. Diese haben einen Anspruch nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen, die einen Anspruch nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie.
Weitere Dienstleistungen
Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Antrag auf Eingliederungshilfe für junge Menschen der richtige für Ihre Situation ist, helfen Ihnen unsere Verfahrenslotsen gerne weiter.
Weitere Informationen
Kontakt
Adresse
Amt für Jugend und Familie
Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-2753
- 06131 12-2754
- 06131 12-3568
- jugendamtstadt.mainzde
