Mainzer Stadtvorstand plant Einführung einer Beherbergungsabgabe zum 1. Juli
Mit der neuen Abgabe auf Übernachtungen in Mainzer Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben soll die Förderung touristisch-kultureller Angebote nachhaltig sichergestellt werden. Die vom Stadtvorstand beschlossene Satzung sieht die Einführung zum 1. Juli 2026 vor. Der Stadtrat entscheidet hierüber am 6. Mai 2026.
Oberbürgermeister Nino Haase betont die wichtige Funktion der Beherbergungsabgabe für die Stadtgesellschaft: „Eine neue Abgabe löst keine Freudensprünge aus, auch bei mir nicht. Aber sie stellt die Finanzierung unserer erfolgreichen Tourismusinitiativen und Marketingmaßnahmen auch in schwierigen Haushaltszeiten auf ein nachhaltiges Fundament, ohne unsere lokalen Betriebe direkt zu belasten. Dies ist dem Stadtvorstand besonders wichtig.“
Die Stadt Mainz zahlt 8 bis 10 Mio. Euro pro Jahr für Veranstaltungen und Institutionen, die auch touristischen Zwecken dienen und auf städtische Zuschüsse angewiesen sind: von der Straßenfastnacht über die Johannisnacht bis zum Gutenbergmuseum. Hierbei handelt es sich um sogenannte freiwillige Leistungen.
„Angesichts des Spardrucks der Stadt stehen solche Zuschüsse im besonderen Fokus der Kommunalaufsicht. Dank der Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe können wir diese Zuschüsse, die zur Attraktivitätssicherung unserer Stadt so wichtig sind, nachhaltig haushaltsrechtlich absichern“, begründet Bürgermeister und Finanzdezernent Daniel Köbler. „Mit der Einführung einer solchen Abgabe kommt Mainz einer zentralen Forderung der Kommunalaufsicht nach, wonach die Stadt mehr Einnahmepotenziale nutzen müsse, um das Haushaltsdefizit zu senken. Viele Städte in ganz Deutschland erheben seit Jahren eine solche Abgabe. Wir haben in unserer Satzung nach dem Prinzip ‚Keep it simple‘ einen bürokratiearmen Weg gewählt.“
„Mit der Beherbergungsabgabe können wir gezielt Aktivitäten finanzieren, die uns am Herzen liegen, und zugleich in den Tourismusstandort investieren, was sich langfristig vielfach rentieren wird“, verdeutlichen Oberbürgermeister Haase und Bürgermeister Köbler gemeinsam die klare Zielrichtung.
Einnahmen von rund 4 Mio. Euro pro Jahr erwartet
Durch die Einführung einer Beherbergungsabgabe ab dem 1. Juli 2026 rechnet die Stadt mit Einnahmen von 2 Mio. Euro für das Jahr 2026 und 4 Mio. Euro in den Folgejahren. Diese Abgabe für Übernachtungsgäste soll in Form einer indirekten örtlichen Aufwandsteuer erhoben werden: Demnach zieht der Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel) die Abgabe beim Gast ein (bei der Bezahlung des Übernachtungspreises) und zahlt sie anschließend an die Stadt. Die hierfür notwendige Satzung wird nun den Gremien zur Beratung vorgelegt und steht zur Entscheidung auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 6. Mai 2026.
Für 90 % der Übernachtungen werden 4 Euro oder weniger fällig
Gemäß Satzungsentwurf soll eine gestufte Erhebung der Abgabe erfolgen: zwischen einem Mindestbetrag von 2 Euro (für Übernachtungskosten bis 50 Euro, ohne Frühstück und Sonderleistungen) und einem Höchstbetrag von 5 Euro (für Übernachtungskosten über 200 Euro).
Nach drei Jahren ist eine Evaluation der Abgabe vorgesehen. Hierbei sollen die allgemeinen Marktentwicklungen und die konkrete wirtschaftliche Lage in der Landeshauptstadt Mainz im Kontext zur Abgabenhöhe bewertet werden.