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06. März 2026

Ausweitung der Parkzeiten mit Parkscheibe oder Parkschein

In den verschiedenen Bewohnerparkgebieten des Stadtgebietes gibt es Teilbereiche, welche nicht ausschließlich für Bewoh-ner:innen zur Verfügung stehen. Dies ist für Bewohnerparkgebiete in der Straßenverkehrsordnung rechtlich vorgegeben.

Künftig wird das Parken mit Parkscheibe oder Parkschein in den Bewohnerparkgebieten auf den Zeitraum von 07.00 bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Parkdruck in den Abendstunden spürbar zu reduzieren und die Parksituation für Bewohner:innen nachhaltig zu verbessern. 

Bisher war das Parken mit Parkscheibe oder Parkschein nur bis 20.00 Uhr möglich. Aufgrund der zulässigen Höchstparkdauer von 1,5 bzw. 2 Stunden konnten Fremdparker:innen bereits ab etwa 18.00 Uhr bzw. 18.30 ihr Fahrzeug abstellen - und legal über Nacht parken. 

Durch die verlängerte Bewirtschaftungszeit sollte die abendliche Parksituation für Inhaber:innen eines Bewohnerparkausweises spürbar verbessert werden. Es wird dergestalt eine Neuregelung der Parkzeit, jedoch nicht der bewirtschafteten Parkflächen geben.  

Die Umsetzung wird sukzessive erfolgen, wir bitten um Beachtung der aktuellen Beschilderung.

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