Mainzer Oktoberfest kann leider nicht stattfinden
Verwaltungsgericht bestätigt Auffassung der Stadt Mainz: Die Nutzung des vorgesehenen Festzeltes für das Mainzer Oktoberfest 2026 auf dem Messegelände bleibt untersagt.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat heute, am 5. Oktober, einen Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Dessen Ziel war, dass die Versammlungsstätte als "fliegender Bau" zu werten sei und daher ohne Bauantrag aufgestellt werden dürfe. Für einen "fliegenden Bau" gelten vereinfachte Anforderungen. Nach Überzeugung der Stadt Mainz handelt es sich bei einer Versammlungsstätte, die seit vielen Jahren besteht, nicht um einen "fliegenden Bau", sondern um eine dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage, die als Versammlungsstätte genutzt wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stützt die Position der Stadt Mainz. Sie ist zudem ein starkes Indiz dafür, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Mainz auch in der Hauptsache bestätigen wird. Die schriftliche Begründung der gerichtlichen Entscheidung steht derzeit noch aus.
Darüber hinaus führen die vom Veranstalter am Nachmittag des 2. Oktober 2026 vorgelegten Unterlagen weiterhin nicht zum Ergebnis, dass die Sicherheit des Festzeltes nachgewiesen ist. Auch bis zum heutigen Montag, 5. Oktober, 17 Uhr wurden die erforderlichen Anträge und Nachweise nicht vorgelegt. Es liegt weiterhin kein Bauantrag vor. Es wurde bis heute kein Brandschutzgutachten eingereicht. Auch die Standsicherheit ist nicht abschließend nachgewiesen.
Nach der Entscheidung der Stadt und der Abweisung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht darf das Festzelt für das Oktoberfest nicht genutzt werden.
Hintergrund:
Im Jahr 2010 wurde für das Festzelt eine befristete Baugenehmigung beantragt, da es vom Veranstalter als temporäre Event-Location geplant wurde.
Seit 2018 handelt es sich laut Veranstalter um eine Übergangslösung. Auf Initiative des Bauamtes legte der Veranstalter jeweils Nachweise vor.
Das Bauamt hat das Oktoberfest im vergangenen Jahr unter strengen Auflagen und Bedingungen als letztmalige Übergangslösung geduldet.
Vor 11 Monaten (Schreiben vom 28. Oktober 2025) wurde dem Veranstalter mitgeteilt, dass eine weitere Duldung der Übergangslösung nicht möglich sein wird.
Seit Frühjahr 2026 hat das Bauamt mehrfach die notwendigen Dokumente beim Veranstalter nachgefragt.
Am 25. September hat die Stadt Mainz dem Veranstalter eine letzte Frist zur Einreichung der Unterlagen eingeräumt.