Vollstreckung
Das Sachgebiet Vollstreckung, welches zur Stadtkasse gehört übernimmt die Forderungsbeitreibung aller nicht bezahlten Forderungen der Landeshauptstadt Mainz (Ausnahme Unterhaltsvorschussforderungen).
Die Vollstreckung übernimmt nach der Geschäftspartnerbuchhaltung, wenn die Mahnung erfolglos verlaufen ist und es bis zu einer Pfändung kommen kann.
Das Sachgebiet übernimmt die Forderungsbeitreibung aller nicht bezahlten Forderungen der Landeshauptstadt Mainz (Ausnahme Unterhaltsvorschussforderungen). Im Rahmen der Vollstreckung können Mittel angewendet werden, die die Grundrechte des Schuldners einschränken. Diese wären zum Beispiel Pfändungen in Form von Arbeitgeber-, Konto- oder Mietpfändungen.
Außerdem ist das Sachgebiet in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen im Rahmen der Amtshilfe verpflichtet offene Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. Forderungen des Beitragsservices – ARD, ZDF, Deutschlandradio und allen weiteren Kommunen) bei Zahlungspflichtigen mit Wohnsitz in Mainz zu vollstrecken.
Ansprechpartner
Adresse
Herr Rainer Boos
Sachgebietsleitung (Vollstreckung)
Vollstreckung
Stadthaus Große Bleiche
Raum 2.053
Große Bleiche 46
55116 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz