Inhalt anspringen

Liegenschaftsvermessung beantragen

Informationen zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen.

Zu den Liegenschaftsvermessungen gehören beispielsweise Teilungsvermessungen, Grenzbestimmungen und Gebäudeeinmessungen. Oftmals werden diese auch als Katastervermessungen bezeichnet.

Für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen auf privaten Grundstücken in Mainz sind das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz zuständig.

Die Abteilung Vermessung und Geoinformation des Bauamtes ist zuständig, wenn es sich um Liegenschaftsvermessungen auf kommunalen Grundstücken handelt. Ebenfalls bei Liegenschaftsvermessungen im Zuge von Grundstücksverkäufen beziehungsweise -ankäufen unter Beteiligung der Stadt Mainz oder stadteigener Gesellschaften.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche