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Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen
Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern oder zu vererben? Dann müssen Sie das dem Bauamt, Abteilung Denkmalpflege rechtzeitig anzeigen und die neuen Eigentümer:innen benennen. Auch im Erbfall sind Sie als Erb:in eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich anzuzeigen.
Die Veräußerung oder Vererbung eines Kulturdenkmals können Sie über den Online-Service oder über das verlinkte Formular schriftlich oder per E-Mail anzeigen.
Herr Florian SchleiferSachbearbeiter Denkmalschutz für Gonsenheim, Finthen, Hartenberg-Münchfeld (ohne SchUM), Hechtsheim, Industriegebiet, Laubenheim, Lauterenviertel und Gebiet östl. der Rheinstraße (ohne Rathaus), Rheinufer bis Zollhafen, Mombach, Weisenau
Gonsenheim, Finthen, Hartenberg-Münchfeld (ohne Alter Jüdischer Friedhof), Hechtsheim, Industriegebiet, Laubenheim, Lauterenviertel und Gebiet östl. der Rheinstraße (ohne Rathaus), Rheinufer bis Zollhafen, Mombach, Weisenau