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Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen

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Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern oder zu vererben? Dann müssen Sie das dem Bauamt, Abteilung Denkmalpflege rechtzeitig anzeigen und die neuen Eigentümer:innen benennen. Auch im Erbfall sind Sie als Erb:in eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich anzuzeigen.

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Denkmalpflege

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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