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Zuschuss zur Erhaltung von Kulturdenkmälern beantragen
Aus dem städtischen Haushalt steht regelmäßig ein begrenzter Ansatz an Mitteln für Maßnahmen an geschützten Kulturdenkmälern in privater Hand bereit. Dieser variiert in seiner Höhe jedoch abhängig von der Haushaltssituation der Stadt.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Maßnahmen mit denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten, die auf Grund der besonderen Anforderungen im Hinblick auf Material und Ausführung bei einem geschützten Kulturdenkmal entstehen.
Bitte nennen Sie uns einen verbindlichen Ausführungszeitraum.
Die Gewährung eines Zuschusses setzt voraus, dass Sie die Maßnahme bis zum 15. November des Haushaltsjahres rechtmäßig abgeschlossen und die Rechnung gestellt haben und die Rechnung durch das Bauamt abgenommen wurde.
Herr Florian SchleiferSachbearbeiter Denkmalschutz für Gonsenheim, Finthen, Hartenberg-Münchfeld (ohne SchUM), Hechtsheim, Industriegebiet, Laubenheim, Lauterenviertel und Gebiet östl. der Rheinstraße (ohne Rathaus), Rheinufer bis Zollhafen, Mombach, Weisenau
Gonsenheim, Finthen, Hartenberg-Münchfeld (ohne Alter Jüdischer Friedhof), Hechtsheim, Industriegebiet, Laubenheim, Lauterenviertel und Gebiet östl. der Rheinstraße (ohne Rathaus), Rheinufer bis Zollhafen, Mombach, Weisenau