Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen für eine:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen:
Adresse ändern wegen Umzug
Ändert sich die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes, tragen wir den neuen Wohnort im Reisepass ein. Es ist keine Neuausstellung des Reisepasses erforderlich. Die Änderung sollte zusammen mit der Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.
Sie können eine andere Person bevollmächtigen, den Reisepass ändern zu lassen.
Name ändern wegen Heirat
Ändert sich durch Heirat Ihr Familienname, müssen Sie einen neuen Reisepass auf den neuen Namen beantragen. Sie können den neuen Reisepass maximal 8 Wochen vor der Eheschließung auf den zukünftigen Familiennamen bestellen. Den fertigen Reisepass können Sie dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abholen.
Name ändern wegen Scheidung
Ändert sich durch Scheidung Ihr Familienname, müssen Sie einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Es ist nicht möglich, den Namen im bisherigen Reisepass zu ändern.
Sonstige persönliche Daten ändern
Sie müssen einen neuen Reisepass mit den aktuellen Daten
beantragen, da wir die Daten nicht abgeändern können. Dazu zählen insbesondere: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort.
Eintragung eines Doktortitels
Bei Erwerb eines Doktortitels, können Sie diesen eintragen lassen. Hierfür müssen Sie einen neuen Reisepass mit den aktuellen Daten beantragen, da wir die Daten nicht abgeändern können.
Der Reisepass ist als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass erhältlich.