Winterdienst, Informationen
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Für das winterliche Räumen und Bestreuen von Bürgersteigen und Fußwegen sind die Grundstückseigentümer:innen zuständig und verantwortlich.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz räumt und streut nach einem Dringlichkeitsplan die Straßen, Radwege und gefährlichen Stellen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadtreinigung - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt MainzZwerchallee 24
55120 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3456
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.