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EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung für geschützte Tier- und Pflanzenarten beantragen

Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse unterliegen einem Vermarktungsverbot. Wenn Sie Anhang-A-Exemplare zu kommerziellen Zwecken verwenden möchten, müssen Sie eine Ausnahmebescheinigung beantragen.

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Abfallrecht, Natur- und Artenschutz

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

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Postfach 3820
55028 Mainz

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