Gewerbliche und private Nutzung von Grünanlagen, Genehmigung beantragen
Öffentliche Grünanlagen wie Parks, Spiel- und Bolzplätze dienen der Erholung und dem Schutz von Natur und Umwelt. Veranstaltungen sind dort grundsätzlich nicht erlaubt.
Sie können jedoch eine schriftliche Ausnahme beantragen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Sie haben keinen Anspruch auf Genehmigung.
Sie können jedoch eine schriftliche Ausnahme beantragen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Sie haben keinen Anspruch auf Genehmigung.
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