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Adoption, Beratung erhalten 

Beschreibung

Die Adoptionsvermittlungs- und  -beratungsstelle bietet Ihnen zu folgenden Themen Unterstützung an:

  1. Beratung von Eltern, die sich überlegen, ein Kind in eine andere Familie zu geben, damit es dort lebt

    Sie sind schwanger und befinden sich in einer problematischen Situation, in der Sie Hilfe und Unterstützung benötigen? Wir bieten Ihnen eine ergebnisoffene Beratung an, um für sich und ihr Kind eine möglichst gute Entscheidung treffen zu können. Der erste Kontakt kann auch immer telefonisch erfolgen. Es gibt verschieden Möglichkeiten, wie eine Adoption gestaltet werden kann. In jedem Fall ist die Beratung vertraulich, auch bei jungen Frauen, die noch nicht volljährig sind.

    Wir können ein Kind direkt nach der Geburt in eine überprüfte Familie vermitteln. Frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 8 Wochen, können die leiblichen Eltern vor einer Notar:in in die Adoption einwilligen.

    Die Erklärung leitet die Notar:in an das Amtsgericht weiter. Diese Erklärung können Sie nur unter erschwerten Bedingungen zurücknehmen.

    Während der Frist von 8 Wochen haben Sie als leibliche Eltern das Recht, ihr Kind zurückzufordern.

    Die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungs- und –beratungsstelle begeleiten und unterstützen die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern in allen Phasen.

  2. Beratung und Überprüfung von Adoptivbewerber:innen, die in Mainz ihren Wohnsitz haben und ein Kind adoptieren möchten

    Wenn Sie Interesse an einer Adoption haben, kommen Sie zu einem unserer regemäßig stattfindenden Informationsabende. Termine und Örtlichkeit erfragen Sie bitte bei der Adoptionsvermittlungsstelle. Eine Anmeldung ist erforderlich.

    Das Bewerbungsverfahren in Mainz unterteilt sich in 2 Bereiche:
      1. Für Adoptivbewerber:innen ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar obligatorisch. Das Seminar führt eine Psycholog:in an 2 Wochenenden durch. Es ist mit Kosten pro Paar verbunden. Termine und Örtlichkeiten erfragen Sie bitte bei der Adoptionsvermittlungsstelle.
      2. Nach dem Besuch des Vorbereitungsseminars wenden Sie sich für das Überprüfungsverfahren und den weiteren Ablauf an die Adoptionsvermittlungsstelle des Amtes für Jugend und Familie Mainz.

        Sobald der Adoptionsstelle alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, folgen:
        • persönliche Gespräche im Amt für Jugend und Familie
        • Hausbesuche
        • Erstellung eines Sozialberichts
            
  3. Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, leiblichen Eltern und Adoptiveltern

    Die Adoption umfasst den Prozess vom Abgeben des Kindes und darüber hinaus. Dabei ist es Aufgabe der Adoptionsstelle Mainz, alle Beteiligten in diesen Phasen zu begleiten.
  4. Betreuung und Überprüfung von Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen

    Wenn Sie in einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft leben handelt es sich um eine Stiefelternadoption. Voraussetzung für eine Stiefeltern- oder Verwandtenadoption ist, das Sie eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammen gelebt haben. Sollte das Kind das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist eine notarielle Zustimmung der biologischen Eltern und des Kindes notwendig. Auch die Antragstellung muss über ein Notariat erfolgen.

    Auch für eine Stiefeltern- und Verwandtenadoption sind persönliche Gespräche und Hausbesuche seitens des Amtes für Jugend und Familie Voraussetzung, um im Anschluss eine fachliche Äußerung gegenüber dem Familiengericht abzugeben.

  5. Begleitung und Beratung von Adoptierten bei der Herkunftssuche sowie Beratung und Begleitung abgebender Eltern bei der Suche nach ihren Kindern

    Wir beraten, unterstützen und begleiten Jugendliche und Erwachsene, die adoptiert wurden, leibliche Geschwister und Eltern vertraulich bei der Herkunftssuche. Diese stellt eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte dar.

    In dem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Adoptionsakten inzwischen 100 Jahre ab Geburtsdatum aufbewahrt werden müssen. Um eine Herkunftssuche zu veranlassen, benötigen wir von Ihnen persönliche Identitätsnachweise.

Interessierte wenden sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter:innen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC