Inhalt anspringen

Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Online-Services

Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

Kontakt

Adresse

Team Beistandschaften und Beurkundungswesen

Bonifaziusturm B, 1. Stock
Erthalstraße 2
55118 Mainz

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche