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Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen

Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

Wenn Sie bereits soziale Leistungen nach dem SGB XII von uns erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpersonen.

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Abteilung Allgemeine Hilfen, Wohnen

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Raum 61
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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