Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Mainz werden derzeit überarbeitet.
Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien können daher zur Zeit nur Anträge für die Osterferien 2026 bewilligt werden.
Für Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (ausgenommen Klassenfahrten) können Sie beim Amt für Jugend und Familie und dem Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz Zuschüsse beantragen. Sie können je Kind und Maßnahme nur einmal im Kalenderjahr einen Zuschuss beantragen.
Mit einer Förderung nach dieser Zuschussrichtlinie möchte die Landeshauptstadt Mainz einen Beitrag für eine erholsame und erlebnisreiche Ferien- und Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien leisten.
Höhe der Förderung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezuschusst die Landeshauptstadt Mainz Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen bis zu einem Teilnehmerbeitrag von 260 Euro.
Beantragung
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Nutzen Sie dazu bitte das zur Verfügung stehende Antragsformular und fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.