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Notunterbringung bei akuter Obdachlosigkeit beantragen

Im Fall einer akuten unfreiwilligen Obdachlosigkeit, z.B. in Folge einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzug, bietet die Landeshauptstadt Mainz Bürger:innen, die ihre Obdachlosigkeit nicht durch Eigenhilfe selbst beheben können, eine Unterbringung in einer Notunterkunft an.

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Sachgebiet Fachstelle Wohnraumhilfen

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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