Notunterbringung bei akuter Obdachlosigkeit beantragen
Im Fall einer akuten unfreiwilligen Obdachlosigkeit, z.B. in Folge einer Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzug, bietet die Landeshauptstadt Mainz Bürger:innen, die ihre Obdachlosigkeit nicht durch Eigenhilfe selbst beheben können, eine Unterbringung in einer Notunterkunft an.
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Adresse
Sachgebiet Fachstelle Wohnraumhilfen
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
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