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Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung beantragen 

Beschreibung

Alle, die in einer Fußgängerzone einen Umzug durchführen oder Firmen, die dort Arbeiten verrichten, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Bitte stellen Sie den Antrag persönlich oder schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

Formloser Antrag, der folgende Angaben beinhalten sollte:

  • Wann?
  • Wo?
  • Wie lange?
  • Anschrift der antragstellenden Person

Gebühren

Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11 Euro bis 141 Euro

Fristen

persönlich: sofort
schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Zuständige Stelle

Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle).