Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung beantragen
Beschreibung
Alle, die in einer Fußgängerzone einen Umzug durchführen oder Firmen, die dort Arbeiten verrichten, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bitte stellen Sie den Antrag persönlich oder schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Alkmene Gruber | +49 6131 12-3519 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser Antrag, der folgende Angaben beinhalten sollte:
- Wann?
- Wo?
- Wie lange?
- Anschrift der antragstellenden Person
Gebühren
Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11 Euro bis 141 Euro
Fristen
persönlich: sofort
schriftlich: zeitnah
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Zuständige Stelle
Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle).