Die Fahrerlaubnisbehörde bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen an. Die Bundesdruckerei schickt den Führerschein direkt zur Antragsteller:in.
Vorteil: Ein zusätzlicher Gang zur Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle), um Ihren neuen EU-Kartenführerschein abzuholen, ist nicht mehr notwendig.
Beim Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin den EU-Kartenführerschein direkt per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragsteller:in. Der EU-Kartenführerschein wird an den Hauptwohnsitz geschickt, der auf dem Führerscheinantrag angeben wurde. Sobald der EU-Kartenführerschein im Briefkasten der Empfänger:in liegt, gilt er als zugestellt. Sofern sich die Anschrift nach der Führerscheinantragstellung ändert, teilen Sie dies der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) umgehend mit. Mehrkosten, z.B. wenn der Führerschein erneut versendet werden muss, trägt Sie selbst. Die Bundesdruckerei verwendet die Adressdaten ausschließlich für den einmaligen Zweck des Direktversands.
Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine können Sie das alte Führerscheindokument behalten. Allerdings ist dieses nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass Sie für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis sind. Ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung in Höhe von 10 Euro ist dann nicht erforderlich.
Der Direktversand ist möglich:
- Bei Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein
- Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Verlust oder Diebstahl
- Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Namensänderung
- Bei einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
- Bei einer Eintragung der Schlüsselzahl B96, 196
- Beim Wechsel vom begleiteten Fahren mit 17 (rosafarbene Prüfbescheinigung) auf EU-Kartenführerschein ab 18 für Klasse B
In den folgenden Fällen ist der Direktversand nur eingeschränkt möglich:
- Bei einer Verlängerung einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE)
- Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n
- Bei einer Eintragung einer Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrzeugführende)
In allen anderen Fällen, z.B. bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, einer bereits abgelaufenen Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder wenn mehrere Führerschein-Klassen eingetragen sind oder beantragt wurden, ist ein Direktversand leider nicht möglich.
Beantragung
Persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
Die antragstellende Person hat ihren Hauptwohnsitz in Mainz.
Wenn der Führerschein nicht innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft oder Eintragungen im Führerschein nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Wir setzen uns dann mit der Bundesdruckerei wegen der Sendungsverfolgung des EU-Kartenführerscheins in Verbindung. Sie selbst können sich nicht an die Bundesdruckerei wenden.
Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden! Bei anstehenden Auslandsfahrten ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grund die vorzeitige Befristung nicht wünschen. Ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung (10 Euro Gebühr) hat im Ausland keine Gültigkeit!
ca. 4 bis 6 Wochen (im Rahmen der Bearbeitung des jeweiligen Führerscheinantrags)