Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
- Fahrzeughersteller,
- Werkstätten sowie
- deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.
Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.
Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.
Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber benötigen Sie eine Werkstattkarte.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Verlängerung nicht möglich
- Neuantrag und Neuausstellung erforderlich (Folgekarte)
- Sie dürfen die Werkstattkarte frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragen.
- Sie sollten die Werkstattkarte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragen.
Die Werkstattkarten stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) her.
Beantragung:
- Antrag muss von Inhaber:in bzw. Geschäftsführung unterschrieben sein.
- Sie können den Antrag persönlich stellen oder eine andere Person beauftragen.