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Führerschein: Karteikartenabschrift beantragen
Benötigen Sie nach einem Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde einen Ersatzführerschein, kann die neue Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift verlangen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt haben und dort einen Ersatzführerschein benötigen (z.B. bei Verlust des Führerscheins oder bei Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein), kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine Karteikartenabschrift verlangen.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Wenn Sie also eine Karteikartenabschrift über Ihre in Mainz gespeicherten Fahrerlaubnisdaten benötigen, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben per Post, Fax oder E-Mail fuehrerscheinstellestadt.mainzde mit folgenden Angaben:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Ihre alte und neue Anschrift
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Die Karteikartenabschrift senden wir dann direkt an diese Behörde.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und benötigen Sie dort zur Erledigung Ihrer Führerscheinangelegenheiten eine Karteikartenabschrift, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben und fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei. Die Karteikartenabschrift wird über das Kraftfahrt-Bundesamt an die für Sie zuständige Auslandsbehörde übersandt.
WICHTIGER HINWEIS: Sofern Ihr alter Papierführerschein (grau oder rosa) bis 1996 von der Landeshauptstadt Mainz ausgestellt wurde, Sie zum damaligen Zeitpunkt jedoch im Landkreis-Mainz Bingen wohnhaft waren, liegen diese Daten in Mainz nicht mehr vor. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bzw. an die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) in Bingen oder Oppenheim.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.