Führerschein: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
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Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
- Vor 1953: 19.01.2033
- 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
- 1999 bis 2001: 19.01.2026
- 2002 bis 2004:19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Bemerkung
Den bisherigen Führerschein behalten wir nach Umstellung/Umtausch in einen EU-Kartenführerschein ein oder machen ihn ungültig.
Rechtsgrundlage
- § 24a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 25 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 8e Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
ca. 4 bis 6 Wochen
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- alter Führerschein im Original
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Anforderungen an ein biometrisches Foto (Hinweis: Kein digitaler Code möglich!)
-
- Format & Kopfgröße: 35 x 45 mm (Hochformat, Frontalaufnahme). Der Kopf muss 32-36 mm hoch sein (bei Erwachsenen), gemessen vom Kinn bis zum Haaransatz.
- Hintergrund: Einfarbig, hell (am besten neutrales grau) ohne Schatten und Muster
- Gesichtsausdruck & Blick: Neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, Blick direkt in die Kamera. Die Augen müssen vollständig sichtbar sein.
- Beleuchtung & Qualität: Gleichmäßige Ausleuchtung ohne Schatten im Gesicht oder Rote-Augen-Effekt. Keine Reflexionen auf Brillengläsern.
- Kopfbedeckung & Haare: Grundsätzlich keine Kopfbedeckungen. Ausnahmen nur aus religiösen Gründen, wenn das Gesicht vollständig sichtbar bleibt.
- Aktualität: das Bild darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Spezielle Hinweise für Brillenträger: Augen dürfen nicht durch den Brillenrand oder Reflexionen verdeckt werden.
Wichtiger Hinweis zur ONLINE-Beantragung: Selbstgefertigte Lichtbilder (Selfies) entsprechen oftmals nicht den rechtlichen Anforderungen. Dies führt zu einem Mehraufwand und einer zeitlichen Verzögerung in der Bearbeitung, da hier ein entsprechendes Lichtbild schriftlich bei Ihnen nachgefordert werden muss. Achten Sie daher bei der Erstellung des Lichtbildes darauf, dass alle obengenannten Anforderungen erfüllt sind und laden Sie erst dann das Bild hoch. Die vollständigen Anforderungen an ein biometrisches Lichtbild können Sie der Mustertafel im Abschnitt "Merkblätter, Downloads, Links" entnehmen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
- Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. In der Fahrerlaubnisbehörde ist die technische Ausstattung für eine digitale Bildaufnahme vor Ort vorhanden. Für einen internationalen Führerschein bringen Sie bitte ein analoges Passbild mit. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin analoge Passbilder, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde, benötigen wir eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde anfordern und an uns übermitteln lassen (E-Mail oder Fax). Sofern uns bei Antragstellung noch keine Karteikartenabschrift vorliegt, müssen wir diese zunächst schriftlich bei der ausstellenden Behörde anfordern, sodass dies zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Bearbeitung und Bestellung Ihres neuen Kartenführerscheins führen kann.
- Sofern Ihr alter Papierführerschein (grau oder rosa) bis 1996 von der Landeshauptstadt Mainz ausgestellt wurde, Sie zum damaligen Zeitpunkt jedoch im Landkreis-Mainz-Bingen wohnhaft waren, liegen diese Daten in Mainz nicht mehr vor. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bzw. an die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) in Bingen oder Oppenheim.
E-Mail: fs-bingenmainz-bingende
E-Mail: fs-oppenheimmainz-bingende
Bei Umtausch der ehemaligen Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich erforderlich
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen erfragen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen bitte vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bei Umtausch der ehemaligen Klasse 3 ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich erforderlich
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen erfragen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen bitte vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Diese zusätzlichen Unterlagen bei Umtausch der Klasse 3 benötigen Sie nur, wenn Sie weiterhin Fahrzeugkombinationen über 12 t (bis 18,75 t) mit 3 Achsen und einem Zugfahrzeug bis 7,5 t führen möchten (CE79).
Weitere Informationen zur Verlängerung sowie zur Erteilung nach Fristablauf entnehmen Sie bitte der entsprechenden Dienstleistung.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- EU-Kartenführerschein: 26,50 Euro
- EU-Kartenführerschein mit Expressversand: 47 Euro (Expressversand 20,50 Euro)
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro
Zahlungsarten
Bar/EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Führerschein, Umstellung in EU-Kartenführerschein oder Umtausch wegen Änderung im Führerschein oder Ausstellung eines Ersatzführerscheins, AntragPDF-Datei117,02 kB
- Abholung eines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde, VollmachtPDF-Datei156,76 kB
- Führerschein, EU-Kartenführerschein Direktversand, Informationsblatt und EinverständniserklärungPDF-Datei85,84 kB
Internetverweise
- EU-Führerschein, Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Reise- und Sicherheitshinweise A bis Z, Webseite des Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anforderungen an ein biometrisches Lichtbild, Mustertafel Anlage 8, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Ähnliche Dienstleistungen
Kontakt
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-2563
- fuehrerscheinstellestadt.mainzde
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr KeilSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe D bis G und T | Buchstabenbereich: D–G und T | Herr Keil | |
| Frau WeideSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe I bis L und C | Buchstabenbereich: I–L und C | Frau Weide | |
| Frau LangeSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich R bis S | Buchstabenbereich: R–S | Frau Lange | |
| Frau MayerSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe U bis Z | Buchstabenbereich: W–Z und H | Frau Mayer |
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. (Öffnet in einem neuen Tab)
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Allgemeiner Hinweis
Im Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" steht Ihnen ein Foto-Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Hier können Sie biometrische Passbilder erstellen und digital übermitteln. Dafür fällt eine Gebühr von 6 Euro an.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Angaben zum öffentlichen Nahverkehr
Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Weitere Hinweise
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür.