Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten schreiben wir ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung um.
Den EU- bzw. EWR-Führerschein müssen Sie zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorlegen. Den deutschen Führerschein händigen wir nur gegen Abgabe des EU- bzw. EWR-Führerscheins aus. Diesen senden wir an den Ausstellerstaat zurück.
Grundsätzlich erkennen wir ausländische EU-Führerscheine an (nationale ausländische Führerscheine aus einem EU-Mitgliedsstaat). Hierzu beachten Sie bitte die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Führerscheines.
Eine Umschreibung eines EU-Führerscheines (auch eines ausländischen EU-Kartenführerscheines) ist erforderlich, wenn Sie die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beantragen (z.B. für Reisen in das außereuropäische Ausland, z.B. USA)
Weitere Informationen zur Gültigkeit ausländischer Führerscheine in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Beantragung
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen (wegen Identifikation und Unterschrift).
Internationale Führerscheine schreiben wir nicht um. Sie brauchen immer einen gültigen nationalen Führerschein.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.