Kraftomnibusgenehmigung, EU-Gemeinschaftslizenz Wiedererteilung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, deren Gültigkeit ausläuft? Dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Personalausweis im Original
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
- mindestens 9.000 Euro
- für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro - Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als drei Monate)
jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als drei Monate)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführte/n Person/en (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Jahresabschlüsse der letzten drei Kalenderjahre
- wenn Sie bilanzieren, GuV (Kontennachweis) aus der Bilanz oder
- wenn Sie nicht bilanzieren, Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung (EAÜ) oder
- wenn der Abschluss noch nicht fertig ist: Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen-Salden Liste vom Dezember des Jahres
- Anlage 1 Fahrzeugliste
- Anlage 2 Angaben zu Beschäftigten
- Hauptuntersuchungsberichte der letzten 3 Jahre
Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
Gesellschafterliste
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführervertrag
Gebühren
- Gebühr: 100,00 EUR - 1.456,00 EUR,
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.
Bearbeitungsdauer
- 4Monate
Die zuständige Behörde entscheidet binnen 4 Monaten über Ihren Antrag.
Fristen
- Geltungsdauer 10 Jahre
Sie können die EU-Gemeinschaftslizenz für jeweils bis zu 10 Jahre verlängern.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln und den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) 561/2006
- Artikel 3 Verordnung (EG) 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Hinweise
Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.
Voraussetzungen
- Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
-
Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Einhaltung der zulässigen Abmessungen
- Einhaltung des zulässigen Gewichts
- Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
- Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.
Was sollte ich noch wissen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Formulare
- Taxi, Mietwagen, Bus, Erteilung und/oder Erweiterung einer Genehmigung, Antrag
- Taxi, Mietwagen, Bus - Vermögensübersicht für Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenverkehr nach PBefG, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 1: Fahrzeugliste
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 2: Angaben zu Beschäftigten