Kraftomnibusgenehmigung, Übertragung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten die Rechte und Pflichten aus Ihrem Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr oder die Betriebsführung an eine andere Person übertragen? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:
- alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
- die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
- gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
- formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
-
Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person:
- Name und Vorname
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
- Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
-
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Bearbeitungsdauer
- 3Monate
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
Fristen
- Geltungsdauer 10 Jahre
Rechtsgrundlagen
- Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefG-KostV)
Hinweise
Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
- Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
- Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
- Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos
Was sollte ich noch wissen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.