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Festsetzung von Veranstaltungen, Antrag stellen

Veranstaltende, die eine Veranstaltung gemäß dem Landesgesetz für Messen, Ausstellungen und Märkte ausrichten möchten, richten den Antrag auf Festsetzung (der Veranstaltung) an das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften. Es prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung.

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Adresse

Abteilung Finanzen, Controlling, Messen und Märkte, Zentrale Dienste

Stadthaus Große Bleiche
Raum 4.077
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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