Festsetzung von Veranstaltungen, Antrag stellen
Veranstaltende, die eine Veranstaltung gemäß dem Landesgesetz für Messen, Ausstellungen und Märkte ausrichten möchten, richten den Antrag auf Festsetzung (der Veranstaltung) an das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften. Es prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
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Abteilung Finanzen, Controlling, Messen und Märkte, Zentrale Dienste
Stadthaus Große Bleiche
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Große Bleiche 46
55116 Mainz
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55028 Mainz
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