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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan 2016

Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne für besonders vom Lärm betroffene Gebiete aufzustellen.

Der Rat der Stadt Mainz hat in seiner Sitzung am 25.05.2016 den Lärmaktionsplan beschlossen. Den Text und die dazugehörigen Anlagen können Sie hier herunterladen.

Überprüfung des Lärmaktionsplans

Die Stadt Mainz hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 überprüft.

Im Rahmen dieser Überprüfung fand vom 20.08.2018 bis zum 28.09.2018 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Bekanntgabe dazu erfolgte im Amtsblatt am 17.08.2018. Die eingegangenen Anregungen wurden seitens der Stadt Mainz aufgenommen und geprüft. Die Prüfung mit dem jeweiligen Ergebnis ist im Vermerk zur Öffentlichkeitsbeteiligung dokumentiert.

Aus der Prüfung der Verwaltung, unter Würdigung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, ergibt sich kein Erfordernis zur Überarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Mainz aus dem Jahr 2016.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Landeshauptstadt Mainz aus dem Jahr 2016, der Stand der Überprüfung für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Prüfvermerk über die Öffentlichkeitsbeteiligung stehen hier zum Herunterladen bereit.