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13. August 2026

Ganztagsförderung startet an der Pestalozzischule

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 startet an der Pestalozzischule in Mainz-Mombach die städtische Ganztagsförderung für Erstklässler:innen. Damit wird an der Schule erstmals der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung umgesetzt, der zum 1. August 2026 für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft tritt. Die Stadt Mainz hat hierfür das Heilpädagogium Schillerhain als Träger beauftragt. Aktuell sind 16 Kinder für das Angebot angemeldet.

„Wir garantieren, dass alle Erstklässler:innen in Mainz einen Platz in der Ganztagsförderung bekommen und diese Garantie umfasst aufwachsend in den nächsten drei Jahren alle Grundschüler:innen. Das ist das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung. Für die Familien bedeutet das vor allem: Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder verlässlich und von einem starken, zuverlässigen Träger betreut und gefördert werden“, sagt Kinder- und Jugenddezernentin Jana Schmöller.

Die Ganztagsförderung an der Pestalozzischule findet an Schultagen im Anschluss an den Unterricht bis 16 Uhr statt. Das Angebot umfasst unter anderem ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie kreative und bewegungsfördernde Aktivitäten. Die Anmeldung erfolgt über den Kinder-Kompass Mainz. Für Halbtagsschulen können Eltern zwischen einer Betreuung von Montag bis Donnerstag beziehungsweise Montag bis Freitag bis 16 Uhr wählen. Die Beiträge für die Schulzeit sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Für alle Angebote gilt bei gleichzeitiger Anmeldung von Geschwisterkindern ein Preisnachlass von 33 Prozent. Die Kosten für das Mittagessen sind nicht im Teilnahmebeitrag enthalten und werden direkt mit dem Caterer abgerechnet.

An der Pestalozzischule wird das Mittagessen zunächst in Räumen der evangelischen Kirchengemeinde ausgegeben und von Apetito warm angeliefert. Damit wird zugleich eine Übergangslösung genutzt, die bereits im Rahmen der Planungen für den Ganztagsanspruch vorgesehen war.

„Das Ganztagsförderungsgesetz bringt viel Bewegung in die Schulstandorte: Die Schüler:innen halten sich länger dort auf, Gebäude und Räume werden vielseitiger genutzt und auch die Anforderungen an die Zusammenarbeit verändern sich. Das gelingt nur, wenn Schule, Träger, Verwaltung und viele weitere Beteiligte eng zusammenarbeiten“, erklärt Schuldezernent Ata Delbasteh.

Die Pestalozzischule steht dabei beispielhaft für den Veränderungsprozess, den der Ausbau der Ganztagsförderung mit sich bringt. Bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 war die Schule mit ihrer Betreuenden Grundschule Modellstandort der Stadt Mainz. Die dort gewonnenen Erfahrungen flossen unter anderem in die Entwicklung der städtischen Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ein. Mit dem Ende des Modellprojekts endete zugleich das ergänzende Betreuungsangebot von KIBS e.V. im Haus Haifa (Öffnet in einem neuen Tab).

Für das Schuljahr 2026/2027 übernimmt die städtische Ganztagsförderung deshalb die Betreuung der Erstklässler:innen. Die Betreuende Grundschule führt ihr Angebot für die Klassenstufen 2 bis 4 fort. Die Pestalozzischule vereint damit in diesem Schuljahr unterschiedliche Betreuungsstrukturen an einem Standort.

„Die Pestalozzischule veranschaulicht diesen Umbruch besonders eindrucksvoll: Hier treffen die bestehende Betreuende Grundschule, die neue Ganztagsförderung und zugleich die Perspektive einer Weiterentwicklung zur Ganztagsschule in Angebotsform zusammen“, so Schmöller.

Auch über den Standort hinaus werden für die Ganztagsförderung neue Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit erforderlich. So werden beispielsweise drei Schüler:innen der benachbarten Grundschule Am Lemmchen, die dort bislang nur für die Freitagsbetreuung angemeldet sind, freitags an der Pestalozzischule betreut. Die Grundschule Am Lemmchen ist bereits Ganztagsschule in Angebotsform.

„Ein solcher Veränderungsprozess erfordert von allen Beteiligten Flexibilität und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Bei allen organisatorischen Herausforderungen bleibt jedoch das Wichtigste unverändert: Im Mittelpunkt stehen die Kinder und ihre bestmögliche Förderung und Betreuung“, betont Delbasteh.

Ganztagsförderung auch in den Ferien

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung umfasst grundsätzlich auch die Ferienzeiten. Ausgenommen sind Schließzeiten von bis zu vier Wochen. In Mainz wird davon insbesondere in den Weihnachtsferien sowie an einzelnen unterrichtsfreien Tagen wie Brückentagen, pädagogischen Tagen oder Ausgleichstagen Gebrauch gemacht.

Die Ferienbetreuung wird an einzelnen Standorten stadtweit organisiert. Für die kommenden Herbstferien stehen beispielsweise Angebote an der Goetheschule, der Gleisbergschule, der Peter-Jordan-Schule, der Theodor-Heuss-Schule und der Alten Ziegelei zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt wochenweise und ist unabhängig von der Anmeldung für die Schulzeitbetreuung.

Für die Buchung der Ferienangebote steht die neue Plattform „Mainzer Ferien“ (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung. Neben den städtischen GaFöG-Angeboten sind dort auch weitere Ferienbetreuungen verschiedener Anbieter:innen gebündelt. Städtische und rechtsanspruchserfüllende Angebote sind auf der Plattform mit einem Stern gekennzeichnet. Sie umfassen eine Betreuung von acht Stunden täglich, in der Regel von 8 bis 16 Uhr, ein Mittagessensangebot für alle Kinder sowie die Betreuung durch einen anerkannten Träger der Jugendhilfe mit pädagogischem Personal.

Bis zum 31. August 2026 können diese rechtsanspruchserfüllenden Ferienangebote zunächst ausschließlich von Erstklässler:innen gebucht werden. Anschließend wird die Anmeldung auch für ältere Grundschüler:innen geöffnet. Zunächst sind auf der Plattform nur Angebote für die kommenden Herbstferien eingestellt; weitere Ferienangebote werden nach und nach ergänzt.

Für die Ferienbetreuung gilt ein regulärer Beitrag von 195 Euro pro Betreuungswoche inklusive Mittagessen. Familien, die einen Nachweis über Lernmittelfreiheit vorlegen, zahlen einen ermäßigten Beitrag von 95 Euro pro Woche inklusive Mittagessen. Der Nachweis ist für ein gesamtes Schuljahr gültig und ermöglicht eine unkomplizierte, einheitliche Prüfung der Voraussetzungen.

Perspektive Ganztagsschule in Angebotsform

Der Übergang ist bereits politisch vorbereitet: Der Stadtrat hat 2025 beschlossen, die Errichtung einer Ganztagsschule in Angebotsform an der Pestalozzischule zu unterstützen und die dafür erforderliche schulgesetzliche Zustimmung zu erteilen. Die Umstellung erfolgt ab dem Schuljahr 2027/2028 aufwachsend mit den beiden ersten Klassenstufen. Damit ist das Heilpädagogium Schillerhain als Träger der Ganztagsförderung nur im Schuljahr 2026/2027 an der Pestalozzischule tätig.

Die Stadt Mainz hat damit frühzeitig die Weichen für eine dauerhafte Weiterentwicklung des Standorts gestellt. Mit dem Wechsel zur Ganztagsschule in Angebotsform wird die Betreuung künftig noch stärker mit dem schulischen Alltag verbunden. Für die kommenden Jahre ist der weitere Ausbau von Ganztagsschulen an mehreren Mainzer Grundschulstandorten vorgesehen.

„Mit der Ganztagsförderung schaffen wir jetzt kurzfristig ein verlässliches Angebot und bereiten zugleich die langfristige Entwicklung der Schulstandorte vor. Die Pestalozzischule zeigt, wie diese beiden Ebenen ineinandergreifen können“, sagt Schmöller.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung wird in Mainz zum Schuljahr 2026/2027 (Öffnet in einem neuen Tab)zunächst für Erstklässler:innen umgesetzt. Grundsätzlich haben dabei schulische Angebote wie Ganztagsschulen oder Betreuende Grundschulen Vorrang. Wo ein entsprechendes schulisches Angebot nicht besteht, schafft die Stadt ein Angebot an der jeweiligen Schule und beauftragt hierfür einen freien Träger der Jugendhilfe.

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