Inhalt anspringen
15. Juli 2026

Fortschreibung des „Zentrenkonzepts Einzelhandel" startet

Stadt Mainz bittet Einzelhändlerinnen und Einzelhändler um Unterstützung.

Die Landeshauptstadt Mainz schreibt ihr "Zentrenkonzept Einzelhandel" fort und bittet die örtlichen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler ab Montag, 20. Juli 2026, um ihre Unterstützung bei der Erhebung aktueller Bestandsdaten.

Mit der Fortschreibung des Zentrenkonzepts wurde das Planungsbüro Junker + Kruse, Stadtforschung Planung, aus Dortmund beauftragt. Das Zentrenkonzept bildet eine wesentliche städtebauliche Grundlage für die Entwicklung und Stärkung des Einzelhandels in Mainz. 

Oberbürgermeister Nino Haase erläutert: „Ziel der Fortschreibung ist es, den Einzelhandel in der Mainzer Innenstadt und den Stadtteilen zukunftsfähig durch die Nutzung digitaler Analysetools weiterzuentwickeln, die zentralen Versorgungsbereiche zu stärken - und damit die fußläufige Nahversorgung langfristig zu sichern. Voraussetzung hierfür ist eine aktuelle und belastbare Datengrundlage. Deshalb wird im Zeitraum vom 20. Juli bis 31. Oktober 2026 eine flächendeckende Bestandsaufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros erfassen dabei unter anderem die angebotenen Sortimente sowie die Größe der Verkaufsflächen. Die gewonnenen Daten ermöglichen eine fundierte Analyse der bestehenden Angebotsstrukturen und liefern zugleich wichtige Erkenntnisse über Entwicklungspotenziale des Mainzer Einzelhandels."

Die Erhebungen werden im Auftrag der Landeshauptstadt Mainz durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros können sich durch ein offizielles Schreiben der Stadt Mainz legitimieren.

„Die Stadt Mainz und das Planungsbüro bitten alle Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, den Mitarbeitenden des Büros den Zugang zu ihren Geschäften für diese kurze Erhebung zu ermöglichen. Nur mit einer möglichst vollständigen Datenerfassung kann ein repräsentatives Bild der Einzelhandelslandschaft in Mainz erstellt werden", betont Oberbürgermeister Haase.

Die im Rahmen der Bestandsaufnahme erhobenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Zur weiteren digitalen Auswertung wurde bereits ein Förderantrag gestellt. Personen- oder betriebsbezogene Daten werden naturgemäß nicht an Dritte weitergegeben. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich in anonymisierter und zusammengefasster Form. Über die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung wird die Öffentlichkeit nach Abschluss des Fortschreibungsprozesses informiert.

Die Landeshauptstadt Mainz bedankt sich bereits heute herzlich bei allen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern für ihre Unterstützung und Mitwirkung.

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche