Auf mainz.de setzen wir ReadSpeaker ein. ReadSpeaker liest Ihnen die Texte auf mainz.de vor. Um die Funktion nutzen zu können, müssen Sie diese mit einem Klick auf den Button "Externe Inhalte freigeben" öffnen. Sie können Ihre Freigabe jederzeit in den Datenschutz-Einstellungen unter https://www.mainz.de/datenschutz widerrufen.
Die Betreuungsbehörde - FAQ
Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens. Hierbei erstellt sie einen Sozialbericht und schlägt gegebenenfalls einen Betreuer vor. Zusätzlich berät und unterstützt sie zu betreuungsrechtlichen Fragen und vermittelt alternative Hilfen.
1. Was sind die Voraussetzungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?
Kann ein Volljähriger/eine Volljährige seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn/sie eine rechtliche Betreuer:in.
2. Wie werde ich rechtliche Betreuer:in (ehrenamtlich/beruflich)?
Die Eignung eines ehrenamtlichen Betreuers erfolgt durch die Prüfung der Betreuungsbehörde nach Paragraf 21 BtOG. Die Registrierungsvoraussetzungen für einen beruflichen Betreuer ergeben sich nach Paragraf 23 BtOG.
3. Wie erstelle ich eine Vollmacht?
Eine Vollmacht kann per Musterformular (Verweis Bundesministerium der Justiz) oder auch formfrei ausgefüllt werden. Bei Erstellung der Vollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein. Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer müssen ihre Adressen angeben, Ort, Datum und die Unterschrift.
4. Wo kann ich meine Vollmacht beglaubigen lassen?
Die Vollmacht kann von einer Ortsverwaltung oder dem Bürgerservice beglaubigt werden (Verweis).
5. Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Betreuung?
Die Kosten (monatliche Pauschale für den Betreuer) für eine rechtliche Betreuung müssen nur bei einem Vermögen ab 10.000 Euro selbst getragen werden. Bei einem Vermögen ab 25.000 Euro werden zusätzlich auch die jährlichen Gerichtskosten, sowie die Kosten für Sachverständigengutachten (zum Beispiel ärztliche Gutachten) dem Betroffenen in Rechnung gestellt.
6. Wo finde ich Informationen zu Beglaubigungen?
Informationen erhalten Sie bei unserem Bürgeramt.
7. Wo finde ich Informationen zu Patient:innenverfügung?
Informationen erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz".
8. Wo finde ich Informationen zur Betreuungsverfügung?
Informationen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz" sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht - inklusive Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
9. Wo finde ich Informationen zur Vorsorgevollmacht?
Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz": sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht - inklusive Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
10. Wo finde ich Informationen zur Registrierung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister?
Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie auf dem "Serviceportal Rheinland-Pfalz": sowie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Betreuungsrecht - inklusive Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
11. Wie werde ich ehrenamtliche:r Betreuer:in
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche rechtliche betreuende Person für Menschen in Mainz, die nicht zu ihren Angehörigen oder dem Bekanntenkreis zählen?
Bitte wenden Sie sich dann an einen der fünf Mainzer Betreuungsvereine. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung auf dem Weg zur Aufnahme des Ehrenamts.
Die Betreuungsvereine bieten unter anderem Einführungskurse zum Thema rechtliche Betreuung an.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abschluss einer sogenannten Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung (Paragraf 22 BtOG) mit einem anerkannten Betreuungsverein Voraussetzung für die Bestellung, wenn keine persönliche oder familiäre Bindung zu der betreuten Person besteht.
Grundsätzlich können Sie sich bei Fragen zur ehrenamtlichen Betreuung zwecks Beratung an folgende Mitarbeiter:innen wenden: