Inhalt anspringen

50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Vor genau 50 Jahren, im Jahr 1975, ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) in Kraft getreten.
Für Bürger:innen in Mainz bedeutet das: Wer geschützte Tierarten hält – auch im privaten Bereich – muss bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten.

Das Ziel dieses internationalen Abkommens war und ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten so zu regulieren, dass gefährdete Arten erhalten bleiben. Heute, ein halbes Jahrhundert später, ist dieses Abkommen wichtiger denn je – denn der Schutz der Artenvielfalt ist eine globale, aber auch eine lokale Aufgabe.

Auch Deutschland ist Vertragsstaat von CITES und hat das Übereinkommen in nationales Recht überführt. Zentrale Rechtsgrundlagen für den praktischen Artenschutz sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Diese Vorschriften legen unter anderem fest, welche Arten in Deutschland besonders oder streng geschützt sind und welche Anforderungen mit Haltung, Zucht oder Vermarktung solcher Arten verbunden sind.

In Mainz ist für den Vollzug dieser Vorschriften die Untere Naturschutzbehörde zuständig, die im Grün- und Umweltamt verortet ist. Sie überwacht und unterstützt die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Stadtgebiet und ist Ansprechpartnerin für Halter:innen geschützter Arten.

Griechische Landschildkröten

Griechische Landschildkröten

Ein anschauliches Beispiel, wie Artenschutz im Alltag aussehen kann, ist die Haltung von Griechischen Landschildkröten (Testudo hermanni). Diese beliebten Tiere unterliegen dem strengen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie den deutschen Artenschutzvorschriften. Viele Halter:innen wissen jedoch nicht, dass mit der Haltung dieser Tiere eine Reihe von Pflichten verbunden ist, deren Einhaltung wesentlich zum Erhalt der Art beiträgt.

Zu den wichtigsten Vorgaben zählen die Meldepflicht, die Pflicht zum Besitz einer EU-Bescheinigung (früher blaue „CITES-Papiere“) für den Handel geschützter Arten sowie die Fotodokumentationspflicht, sofern die Tiere nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sind.

Unterstützung durch die Stadtverwaltung

Die Einhaltung dieser Pflichten ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern dient dem aktiven Schutz bedrohter Arten. Nur wenn Herkunft, Haltung und Weitergabe dokumentiert sind, kann sichergestellt werden, dass es sich nicht um illegal der Natur entnommene Tiere handelt.

Die Stadtverwaltung Mainz unterstützt Bürger:innen bei Fragen rund um die Haltung geschützter Arten. Das Team "Artenschutz" in der Unteren Naturschutzbehörde ist per E-Mail erreichbar.

Kontakt per E-Mail

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

Sprachauswahl

Schnellsuche