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Beigeordnete Marianne Grosse: Einkünfte und Abführungen

Bis zum 9.2.2026 führte Marianne Grosse das Dezernat VI. In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Marianne Grosse das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Beigeordnete im Jahr 2024 zusammengesetzt hat. Nachfolger von Marianne Grosse als Beigeordneter, Dezernat VI, ist Ata Delbasteh.

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro, beziehungsweise ab November
10.107,46 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Die Beigeordnete Marianne Grosse erhielt eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2024 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwands-
entschädigung

Sitzungsgeld
Volkshochschule Main e. V., Vorstand, Mitglied des Vorstandes 0,00 Euro 0,00 Euro
Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH,
stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates
1.300,00 Euro 60,00 Euro
Wohnbau Mainz GmbH, beratendes Mitglied des Aufsichtsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH,
beratendes Mitglied des Aufsichtsrates
0,00 Euro 0,00 Euro
mainzplus CITYMARKETING GmbH,
Gast mit beratender Stimme im Aufsichtsrat
0,00 Euro 0,00 Euro
Staatstheater Mainz GmbH, beratendes Mitglied 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Stiftungsrat 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Deutsches Kabarettarchiv e. V., stv. Vorstandsvorsitzende 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Kunsthalle Mainz, Vorstand 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Haus des Erinnerns, Vorstand 0,00 Euro 0,00 Euro
Alexander Karl Stiftung, Mitglied des Stiftungsbeirates 0,00 Euro 0,00 Euro
abzuführen insgesamt 1.300,00 Euro 60,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.

Erläuterungen und Hinweise

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Warnung

Landesweiter Warntag - es besteht keine Gefahr

Heute findet der landesweite Warntag statt. Dieser dient dazu, die vorhandenen Warnmittel zu testen und Sie für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Es besteht aktuell keine Gefahr.

In einer konkreten Gefahrenlage finden Sie in dieser Infobox wichtige Informationen und Handlungsanweisungen für Ihre Sicherheit.

Nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie sich mit den unterschiedlichen Sirenensignalen sowie deren Bedeutungen vertraut und informieren Sie sich über Warn-Apps. Informationen dazu finden Sie hier: Sirenen in Mainz

Wertvolle Tipps zur Vorsorge für Notfälle erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Öffnet in einem neuen Tab)