Gemeindeorgane
Die Organe der Landeshauptstadt Mainz sind nach § 28 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung der Stadtrat und der Oberbürgermeister.
Stadtrat
Zusammensetzung
Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern 60 Ratsmitglieder.
Aufgaben
Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte. Die Entscheidung über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden.
Fraktionen
Die Mitglieder des Stadtrates haben sich zu den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE., AfD, FDP, VOLT, ÖDP, Die FRAKTION zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern des Rates bestehen
Ausschüsse
Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z. B. Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, Bau- und Sanierungsausschuss, Jugendhilfeausschuss usw.) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen Wählbaren zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat festgelegt.
Aufgabe der Ausschüsse
Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrates, soweit sie nicht in Einzelfällen vom Stadtrat zur abschließenden Entscheidung ermächtigt sind. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Der Vorschlag der bzw. des Vorsitzenden zur Gliederung der Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wird zu Beginn der Ausschusssitzungen jeweils beschlossen.
Organisationen
Kontakt
Adresse
Frau Verena Köbel
Sachgebietsleitung
Kommunaler Sitzungsdienst
Stadthaus Große Bleiche
Raum 3.076
Große Bleiche 46
55116 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-2126
- 06131 12-2137
- verena.koebelstadt.mainzde