Beigeordnete Marianne Grosse: Einkünfte und Abführungen
Bis zum 9.2.2026 führte Marianne Grosse das Dezernat VI. In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Marianne Grosse das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Beigeordnete im Jahr 2024 zusammengesetzt hat. Nachfolger von Marianne Grosse als Beigeordneter, Dezernat VI, ist Ata Delbasteh.
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro, beziehungsweise ab November
10.107,46 Euro.
Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.
Die Beigeordnete Marianne Grosse erhielt eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2024 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:
| Tätigkeit |
Vergütung/ |
Sitzungsgeld |
| Volkshochschule Main e. V., Vorstand, Mitglied des Vorstandes | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates |
1.300,00 Euro | 60,00 Euro |
| Wohnbau Mainz GmbH, beratendes Mitglied des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, beratendes Mitglied des Aufsichtsrates |
0,00 Euro | 0,00 Euro |
| mainzplus CITYMARKETING GmbH, Gast mit beratender Stimme im Aufsichtsrat |
0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Staatstheater Mainz GmbH, beratendes Mitglied | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Stiftung Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Stiftungsrat | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Stiftung Deutsches Kabarettarchiv e. V., stv. Vorstandsvorsitzende | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Stiftung Kunsthalle Mainz, Vorstand | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Stiftung Haus des Erinnerns, Vorstand | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Alexander Karl Stiftung, Mitglied des Stiftungsbeirates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| abzuführen insgesamt | 1.300,00 Euro | 60,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.