Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Sachgebiet berechnet Kostenbeiträge nach dem SGB VIII und macht Ersatzansprüche geltend. Es fordert Kosten von erstattungspflichtigen Stellen an und rechnet bewilligte Jugendhilfen ab – ambulant, teilstationär und stationär. Zudem erstattet es Kosten an Gemeinden und Landkreise.
Leitung
Aufgaben
Kontakt
Organisationsstruktur