Beistandschaften: Sie können einen Antrag auf Beistandschaft stellen, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen sind.
Betreuungsunterhalt: Wir beraten alleinerziehendende Elternteile zu Unterhaltsleistung. Wir übernehmen die Unterhaltsleistung, wenn sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes getrennt haben und der erziehende Elternteil aufgrund der Betreuung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Kostenlose Beurkundung von: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen der Mutter, gemeinsamen Sorgeerklärungen; Verpflichtungen zur Unterhaltsleistung, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Sorgeerklärung: Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts für ein Kind von nicht verheirateten Eltern
Unterhalt: Die Mitarbeitenden beraten in Unterhaltsfragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Vaterschaftsfeststellung: Beratung und Durchführung der Vaterschaftsfeststellung