Der amtliche Lageplan ist zum Beispiel Bestandteil eines Bauantrags. Auf Antrag fertigt das Bauamt diesen als Auszug aus der Stadtgrundkarte an. Die Stadtgrundkarte baut auf der amtlichen Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes auf und ergänzt diese um planungsrelevante Details der Stadttopografie. Wir erstellen den amtlichen Lageplan für einen Bauantrag im Maßstab 1:500, ansonsten sind weitere Regelmaßstäbe realisierbar (entsprechende Musterbeispiele finden Sie unten).
Das Bauamt der Stadtverwaltung Mainz erstellt Lagepläne ausschließlich für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz (inklusive Ortsteile).
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einer Beantragung mit den Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder Straße und Hausnummer sowie Angaben zu Ihrer Person und Rechnungsanschrift zu stellen. Das ist möglich per
Den Lageplan verschicken wir standardmäßig im PDF-Format per E-Mail. Wir können ihn alternativ per Post versenden oder Sie holen ihn persönlich ab.
Wichtige Hinweise zur Beantragung von Eigentümernachweisen
Bei Beantragung eines Lageplans mit Eigentümernachweis(en) durch Planungsbüros (Architekt:innen) für einen einzureichenden Bauantrag handeln diese als Bevollmächtigte der Bauverantwortlichen.
Bei sonstigen Anfragen zu Eigentümer:innenangaben in Verbindung eines Lageplans ist, wie in § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) festgesetzt, ein berechtigtes Interesse zum Erlangen dieser Daten nachzuweisen.
Für alle weiteren Eigentümer:innenanfragen kontaktieren Sie bitte das zuständige Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe.