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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verlängern 

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Beschreibung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Blind  +49 6131 12-3726
 Herr Dernbach
 Herr Levent Heise Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Al, K  +49 6131 12-3275  levent.heisestadt.mainzde
 Frau Maia Italliantseva
 Frau Mariami Sieben
 Frau Michelle Simon Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstabe: A  +49 6131 12-3478  michelle.simonstadt.mainzde
 Herr Olivar Zaya Allgemeines Aufenthaltsrecht Buchstaben: Ah-Ak, G, R, U  +49 6131 12-3376

Unterlagen

  • gültiger Pass  
  • 1 aktuelles biometrisches Foto 

    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

  • Formular Prüfungsbericht (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 AufenthG) 

    Der Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein. Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
    Anhand des Prüfberichts wird bei Unternehmern und Selbstständigen der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und des wirtschaftlichen Erfolgs der unternehmerischen Tätigkeit erbracht.

  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG) 

    Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind andere Belege vorzulegen: Steuerbescheide, Netto-Gewinn-Ermittlung des Steuerberaters, Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen, Abrechnungen mit Galeristen und Auktionshäusern und ähnliches.
    Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen.

  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum 

    Im Original und in Kopie

  • Krankenversicherung 

    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.

  • Angemessene Altersversorgung 

    Nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben:
    Es ist ein Angebot (Original und Kopie) einer privaten Rentenversicherung vorzulegen, das bei Vollendung des 67. Lebensjahres

    • eine monatliche Rente von 1.109,88 EUR (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 159.823 EUR garantiert. Alternativ kann auch durch aktuell vorhandenes Vermögen der Nachweis erbracht werden.

Gebühren

30,00 bis 80,00 Euro je nach technischem Aufwand.

Bearbeitungsdauer

Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt. Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis 

    Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.

  • Fester Wohnsitz
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich 

    Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

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