Beglaubigung eines inländischen Dokuments für die Verwendung im Ausland einholen
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Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern beglaubigt grundsätzlich alle in Rheinland-Pfalz ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für die Verwendung im Ausland bestimmt sind. Das gilt, sofern die Zuständigkeit nicht anders geregelt ist.
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