Einfache Melderegisterauskunft einholen
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-3084
- buergeramtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Gebühren
- 8,10 Euro pro Melderegisterauskunft für Privatpersonen
- 9,20 Euro pro Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
- 10,00 Euro pro Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels
ACHTUNG: Es handelt sich hierbei um Bearbeitungsgebühren. Diese fallen auch bei einer negativen Auskunft an.
Zahlungsart
- bei persönlicher Beantragung
- bar
- EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung
- SEPA-Lastschriftmandat
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Organisationen
- Bürgeramt (33)
- Bürgerservice (33.02)
- Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Altstadt (33.02.01.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02)
- Ortsverwaltung Mainz-Drais (33.02.01.03)
- Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim (33.02.01.04)
- Ortsverwaltung Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- Ortsverwaltung Mainz-Gonsenheim (33.02.01.06)
- Ortsverwaltung Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.07)
- Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim (33.02.01.08)
- Ortsverwaltung Mainz-Laubenheim (33.02.01.09)
- Ortsverwaltung Mainz-Lerchenberg (33.02.01.10)
- Ortsverwaltung Mainz-Marienborn (33.02.01.11)
- Ortsverwaltung Mainz-Mombach (33.02.01.12)
- Ortsverwaltung Mainz-Neustadt (33.02.01.13)
- Ortsverwaltung Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.15)
