Straßenreinigung, Informationen
Beschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
In den meisten Stadtbereichen reinigt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz Bürgersteige und Fahrbahnen. Dafür müssen satzungsgemäß angrenzende Grundstückseigentümer:innen eine Straßenreinigungsgebühr bezahlen. In anderen Straßen sind Grundstückseigentümer:innen bzw. durch sie Beauftragte selbst für die Reinigung zuständig.
Alle Straßen, die die Stadtreinigung reinigt (nicht eingeschlossen sind Schneeräumung und Bestreuen bei Glätte), können Sie im Straßenverzeichnis Teil A einsehen.
Links zum Straßenverzeichnis und zu weiteren Informationen finden Sie am Ende dieser Seite.
Adresse
Besucheranschrift
Stadtreinigung - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt MainzZwerchallee 24
55120 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3456
- ebs.strassenreinigungstadt.mainzde
- Internet
- Stadtreinigung Mainz
Gebühren
gegebenenfalls kommunale Satzung
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Landeshauptstadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (siehe Link am Ende dieser Seite).
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Landeshauptstadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren