Landesbeauftragte für den Datenschutz überwachen die öffentlichen und die privaten Stellen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz. Sie beraten die datenverarbeitenden Stellen in Fragen des Datenschutzes und führen örtliche Kontrollen durch. Weiterhin ist es ihre Aufgabe, Beschwerden von Bürger:innen nachzugehen. Den Link zur Website finden Sie am Seitenende.
Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) kontrollieren die Einhaltung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen des Bundes und beraten insbesondere den Bundestag und die Bundesregierung in Datenschutzangelegenheiten. Daneben haben Sie auch bestimmte nicht-öffentliche Stellen zu beraten und zu kontrollieren. Darüber hinaus obliegt ihnen die gesetzliche Aufgabe, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich zu unterrichten. Den Link zur Website finden Sie am Seitenende.
Im Rahmen dieser Zuständigkeiten sind die Datenschutzbeauftragten Ansprechpartner:innen für alle, die ihre Rechte durch den Umgang mit personenbezogenen Daten verletzt sehen.