Alle Bürger:innen, die in der Regel Mitglied eines Fastnachtsvereins oder einer Fastnachtsgarde sind, können eine Auszeichnung mit dem Stadtorden erhalten. Anträge zur Verleihung eines Stadtordens stellen die Vorsitzenden/Präsident:innen des betreffenden Vereins. Die Mainzer Stadtteile auf der anderen Seite des Rheins (Amöneburg, Kastel und Kostheim) sind miteingeschlossen.
Nach Eingang des Antrags prüft das Protokoll und unterrichtet die Antragsteller:innen über das Ergebnis und organisiert die Ordensüberreichung.
Pro Verein oder Garde verleihen wir nur einen Stadtorden je Kampagne. Bei städtischen Fastnachtsjubiläen (11, 25, 33, 44, 50, 55, 75, 100, 111, 121, 125, 150, 175 Jahre) auch bis zu zwei Orden.
Defekte Stadtorden, die nicht älter als 2 Jahre alt sind, können Sie dem Protokoll zur Reparatur überlassen. Danach sind Sie selbst verantwortlich für die Reparatur des Ordens. Bei Verlust des Ordens beschafft das Protokoll einen Ersatz. Hierzu müssen Sie die Urkunde vorlegen. Wir stellen Ihnen den Ersatz zum Selbstkostenpreis in Rechnung.
Den Antrag richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz.
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters
mindestens 3 Wochen vor gewünschtem Termin