Anleinpflicht von Hunden, Verstoß melden
Sie dürfen Hunde in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums nur angeleint führen. Wenn Sie Hundebesitzer:innen beobachten, die dieser Anleinpflicht nicht nachkommen, können Sie das melden. Ihre Anzeige kann zu einem Ordnungs- oder Verwarnungsgeld für die Hundebesitzer:innen führen.
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Adresse
Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
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Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-3993
- 06131 12-3010
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